Informationen
Anmeldungen, Vertragsänderungen und Kündigungen
Sämtliche Daten, Anmeldefristen und Angaben zu geänderten Öffnungszeiten sind auf dem Datenplan des Schulhortes vermerkt. Bitte benutzen Sie jeweils die entsprechenden Formulare „Neuanmeldung“, „Mutationen Betreuungsumfang" oder „Anmeldung für Einzelbelegung".
- Neuanmeldungen ab dem neuen Schuljahr müssen bis spätestens zum 31. Mai eingereicht werden. Bei späteren Anmeldungen besteht keine Garantie, dass diese vor den Sommerferien noch bearbeitet und auf das neue Schuljahr berücksichtigt werden können.
- Erhöhung des Betreuungsumfanges können jederzeit eingereicht werden und sind auf den
1. des Monats möglich, sofern Platz vorhanden ist.
- Abmeldungen und Reduktionen des Betreuungsumfanges sind unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist per 1. November, 1. Februar, 1. Mai und 1. August möglich und müssen fristgerecht mit dem Formular „Mutationen Betreuungsumfang" im Hort eingereicht werden:
- - Eine Änderung per 1. November muss spätestens bis 31. August beim Hort eingereicht werden.
- - Eine Änderung per 1. Februar muss spätestens bis 30. November beim Hort eingereicht werden.
- - Eine Änderung per 1. Mai muss spätestens bis 28. Februar beim Hort eingereicht werden.
- - Eine Änderung per 1. August muss spätestens bis 31. Mai beim Hort eingereicht werden.
- Anmeldungen laufen nicht per Schuljahresende aus. Sie haben Gültigkeit bis zur rechtzeitig eingereichten Kündigung, einem Schulwechsel oder dem Übertritt in die Oberstufe.
- Einzelbelegungen sind in Ausnahmefällen und nur für bereits im Hort angemeldete Kinder möglich. Diese müssen mit dem entsprechenden Formular im Hort beantragt werden und sind nach Bestätigung gültig. Während der ersten vier Wochen im neuen Schuljahr können keine Einzelbelegungen gebucht werden.
An offiziellen Feiertagen, am Freitag nach Auffahrt (Brücke) sowie am Tag des Betriebsanlasses der Primarschule Greifensee bleibt der Hort geschlossen. Am Gründonnerstag, Mittwoch vor Auffahrt und am letzten Schultag vor den Sommerferien schliesst der Schulhort bereits um 16.30 Uhr.
Schulweg
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern und soll von den Kindern allein bewältigt werden. Bei Notwendigkeit werden die Erstkindergartenkinder sowie die neuen Zweitkindergartenkinder von den Kindergärten Ocht und Müllerwis ab dem neuen Schuljahr bis zu den Herbstferien auf dem Kindergartenweg begleitet. Für den Kindergarten Rüti besteht eine separate Taxilösung.
Ausschluss
Gefährdet ein Kind durch sein Verhalten einen geregelten Hortbetrieb und kann diese Situation weder im Gespräch mit dem Kind noch dessen Eltern bereinigt werden, kann die Hortleitung einen Ausschluss verfügen.
Krankheit, Unfall, Medikamente
- Kranke Kinder können nicht im Schulhort betreut werden. Sollte ein Kind während des Hortaufenthaltes erkranken, werden die Eltern kontaktiert, damit sie ihr Kind schnellstmöglich abholen.
- Hat ein Kind während dem Hortaufenthalt einen Unfall, werden die Eltern umgehend benachrichtigt und das Kind, wenn nötig, in ärztliche Behandlung oder ins Spital gebracht.
- Medikamente werden nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern/der Sorgeberechtigen abgegeben.
Absenzen und Rückerstattung
Bei Krankheit oder sonstigem Verhinderungsfall (auch bei Schulanlässen) ist der Hort so früh als möglich zu benachrichtigen. Für nicht besuchte Module wird keine Rückerstattung gewährt. Bei Krankheitsausfällen ab zwei Wochen kann eine Rückerstattung der Kosten mit dem entsprechenden Formular und einem Arztzeugnis beantragt werden.
Versicherung
Die Unfall- und Haftpflichtversicherungen für die Hortkinder ist Sache der Eltern.
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Betriebskonzept | Download | 0 | Betriebskonzept |
Merkblatt | Download | 1 | Merkblatt |