Die Eltern sorgen für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder. Jede Absenz soll der Lehrperson rasch gemeldet werden. Bewilligungen von Gesuchen und die Frage der Jokertage ist geregelt im Dokument "Wann findet für das Kind kein Unterricht statt". Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche vor und nach den Ferien ist die Schulleitung zuständig. Das schriftliche Gesuch ist mindestens einen Monat vor dem Urlaub an die Schulverwaltung zu senden.
Allgemeine Daten und Termine der Primarschule und dem Kindergarten.
Dokument: RL100412_AlleJahrewieder1011.pdf (49.8 kB)
Allgemeine Daten und Termine der Primarschule und dem Kindergarten.
Dokument: RL110511_AlleJahrewieder1112.pdf (49.6 kB)
| Anmeldeformular Zuzug während dem Schuljahr | Nach oben |
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an folgende Adresse: Primarschule Greifensee Schulverwaltung Schulhaus Breiti 8606 Greifensee
Dokument: Anmeldeformular Zuzug.pdf (97.6 kB)
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an folgende Adresse: Primarschule Greifensee Schulverwaltung Schulhaus Breiti 8606 Greifensee
Dokument: KG _ Anmeldeformular.pdf (123.5 kB)
Wichtige Informationen zu den Themen Gesamtbeurteilung, Gesamtleistung und Zeugnisnoten.
Dokument: RL120124_BR_Beurteilung.pdf (78.7 kB)
| Eintritt in den Kindergarten - Elterninformation | Nach oben |
Vor dem Eintritt in den Kindergarten wird den Eltern an einem Informationsabend die neue Stufe vorgestellt. Die Eltern erhalten jeweils eine schriftliche Einladung. Die Teilnahme wird beiden Elternteilen empfohlen.
Dokument: RL110516_Einl_Infoabend_KG_Eltern.pdf (69.9 kB)
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an folgende Adresse: Primarschule Greifensee Schulverwaltung Schulhaus Breiti 8606 Greifensee
Dokument: OS110520_FK_Anmeldung_und_Ausschreibungen_def.pdf (122.3 kB)
Es werden verschiedene Kurse angeboten, welche jeweils nach dem Unterricht stattfinden. Die Kinder erhalten von der Schule im Rahmen des Grossversandes Anfang Juni die Anmelde-Unterlagen. Die Anmeldung erfolgt jährlich durch die Eltern.
Dokument: HZ110520_FK__Reglement_11_12.pdf (66.4 kB)
Lehren, Lernen, Fördern und Beurteilen sind die Grundlage für erfolgreichen Unterricht. Erfolgrei- ches Lehren ohne Beurteilung der Lernleistungen der Lernenden und ohne Selbstbeurteilung ist nicht möglich. Die Lernleistungen des Kindes in den einzelnen Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten (Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten) müssen regelmässig beurteilt werden. Die Beurteilung soll als Unterstützung des Lernens erlebt werden. Sie steht im Dienst der Förderung des Kindes und seiner schulischen Leistungen. Die Gesamtbeurteilung bildet die Basis für alle Schullaufbahnentscheide. Sie umfasst: - die Gesamtleistungen in den einzelnen Fächern
- das Arbeits- und Lernverhalten und das Sozialverhalten (überfachliche Kompetenzen)
- die Begabungen und Neigungen und den Entwicklungsstand eines Kindes
- andere beurteilungsrelevante Faktoren wie gesundheitliche oder familiäre Belastungen oder eine eventuelle Mehrsprachigkeit sowie erhaltene Förderung
Die Gesamtleistungen werden pro Fach in einer Note dargestellt. Diese drückt aus, inwieweit eine Schülerin oder ein Schüler während einer bestimmten Zeit (in der Regel ein Semester) die ange- strebten Lernziele erreicht hat. Dabei zählen nicht nur die Leistungen in summativen Lernkontrollen (Tests, Prüfungen, ...), son- dern eben die gesamten Leistungen im Unterricht während der Zeugnisperiode. Die Noten sind summative, bilanzierende oder lernzielorientierte Aussagen, die lediglich die fachli- chen Leistungen, nicht aber das Verhalten berücksichtigen. Aspekte wie ausserordentlicher oder mangelnder Fleiss, aktive Mitarbeit im Unterricht oder Desinteresse, sorgfältiges oder ungenaues Arbeiten, Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit sind nicht Bestandteil der Note eines Faches. Diese Leistungen werden im Zeugnis in den Rubriken Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten festgehalten. Noten sind keine Disziplinierungsmittel.
Anfangs Juni kommt der Grossversand mit verschiedensten wichtigen Informationen für das kommende Schuljahr in ihren Briefkasten.
Dokument: OS110518_Grossversand_Info_Brief_1112.pdf (49.5 kB)
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Falls das Kind unter den Hausaufgaben leidet, muss umgehend mit der Lehrperson Kontakt aufgenommen werden.
Benützungsreglement Schulanlage Breiti
Die wichtigsten Informationen zum Kindergarten und zur Primarschule finden sie hier zusammengefasst.
Dokument: RL110510_R_Infobroschre_def_rl.pdf (319.4 kB)
Jokertage sind in der Informationsbroschüre geregelt. Für die Information an die Klassenlehrperson und den weiteren betroffenen Lehrpersonen und Therapeutinnen dient das Formular "Jokertage. Es muss spätestens drei Tage vor dem Bezug der Jokertage bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eingereicht werden.
Dokument: CA080908_F_Mit_Jokertg_Schulausfaelle.doc (55.2 kB)
Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen zu können, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis. Ein- bis zweimal in der Mittelstufe besteht die Möglichkeit, ein solches Klassenlager durchzuführen. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt. Der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 17.-- pro Tag.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Die Eltern sollen den Kontakt zu den Lehrkräften suchen. Sie sind immer erste Ansprechperson für die Eltern. Wenn die Gespräche zu keinen Lösungen führen, können sich die Eltern an die Schulleitung wenden. Alle Klassen werden zudem durch die zugeteilten Schulpflegerinnen und Schulpfleger zweimal im Jahr besucht. Auch sie können bei Bedarf in Elternkontakte einbezogen werden.
| Präsentation Elternabend "Übertritt in die Mittelstufe" | Nach oben |
Dokument: OS110616_Uebertritt_USTMST.ppt_.pdf (6735.0 kB)
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an folgende Adresse: Primarschule Greifensee Schulverwaltung Schulhaus Breiti 8606 Greifensee
Dokument: CA100525_Antrag_Raumbelegungen.pdf (78.4 kB)
Kontakt: Claudia Avino
Dokument: CA100322_Gebhrenverordnung.pdf (78.8 kB)
Das vorliegende Dokument regelt die Vermietung von Räumlichkeiten und Sportanlagen der Primarschule Greifensee. Es enthält als integrierenden Bestandteil eine Gebührenverordnung.
Dokument: CA110815_R_Raumvermietungsreglement.pdf (83.4 kB)
Jährlich finden in der ersten Novemberwoche vier offizielle Schulbesuchs-Vormittage statt. Diese stehen den Eltern, Verwandten und weiteren Interessierten offen. Zudem können Eltern nach Absprache mit der Lehrperson Schulbesuche machen, um ihr Kind in der täglichen Schulsituation zu erleben. Gespräche mit dem Lehrer oder der Lehrerin sind notwendig und jederzeit nach Absprache möglich.
| Schulhort: Anmeldung für Einzelbelegung | Nach oben |
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an folgende Adresse: Primarschule Greifensee Schulverwaltung Schulhaus Breiti 8606 Greifensee
Dokument: CA110517_Anm_Schulhort_Einzel.doc (73.2 kB)
| Schulhort: Ferienanmeldung Frühling 2012 | Nach oben |
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Dokument: CA100517_Anm_Ferienhort_Frhl_fer.doc (69.6 kB)
| Schulhort: Ferienanmeldung Herbst 2011 | Nach oben |
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Dokument: CA110517_Anm_Ferienhort_Herbst.doc (69.1 kB)
| Schulhort: Ferienanmeldung Sommer 2011 | Nach oben |
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Dokument: CA110517_Anm_Ferienhort_Sommerf.doc (70.1 kB)
| Schulhort: Ferienanmeldung Winter 2012 | Nach oben |
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Dokument: CA110517_Anm_Ferienhort_Sportf.doc (69.6 kB)
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Dokument: CA110517_Schulhort_Informationen.doc (61.9 kB)
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Dokument: CA110517_Mutationen_Schulhort.doc (72.7 kB)
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Dokument: CA110517_Anm_Schulhort.doc (71.6 kB)
Schulprogramm 2007/2008 - 2011/2012
Dokument: 071212_Schulprogramm07-12_def.pdf (204.5 kB)
| Schulstufen: Kindergartenstufe - Unterstufe - Mittelstufe | Nach oben |
Kindergarten Die Kinder besuchen den Kindergarten während zwei Jahren in altersgemischten Klassen. Seit dem 2008 ist der Kindergarten im Kanton Zürich obligatorisch. Kinder, welche bis zum 30. April vier Jahre alt werden, werden somit automatisch in den Kindergarten eingeteilt. Ziel des Kindergartens ist es, in Ergänzung zur Erziehung im Elternhaus, eine harmonische Entwicklung und Entfaltung des Vorschulkindes zu gewährleisten. In den Bereichen Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz werden die Kinder im Kindergarten in gefühlsmässiger Hinsicht, in Bewegungs- und Denkprozessen ganzheitlich gefördert und gebildet. Sie lernen ein Stück Leben eigenständig zu bewältigen und erwerben die Grundlagen für ihre persönliche und schulische Entwicklung. Unterstufe (1. - 3.Klasse) An der Unterstufe findet der Unterricht am Vormittag in Blöcken statt. Die Schülerinnen und Schüler haben entweder von 08.20 bis 11.00 Uhr oder von 09.10 bis 11.50 Uhr Unterricht. Die Unterstufe vermittelt eine ganzheitliche Bildung an lebensnahen Themen. Die Kinder erwerben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Im Weiteren erkennen sie Zusammenhänge in der Umwelt. Die Kinder gewöhnen sich an das Leben in der Gruppe und im Schulhaus und lernen den Umgang mit anderen Kindern. Der Unterricht in der Unterstufe wird in Halbklassen und in der ganzen Klasse erteilt. Mittelstufe (4. - 6.Klasse) Der Unterricht in der Mittelstufe festigt und vertieft die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen vermehrt eigenständig und selbstverantwortlich. Sie setzen sich mit ihrer Heimat unter geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Aspekten auseinander. Die Kinder werden zu Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme angeleitet. Der Unterricht wird mehrheitlich in der ganzen Klasse erteilt.
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässiges Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken.
Die Schülerinnen und Schüler sind nicht durch die Schule versichert. Unfälle müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden
| Wann findet für das Kind kein Unterricht statt? | Nach oben |
In der Informationsbroschüre finden Sie unter: Absenzen, bewilligte Dispensationen, Jokertage, Berufs-Schnuppertag (Tochtertag), Schulferien, Schuleinstellungen die nötigen Informationen
Dokument: RL100823_R_Infobroschre_def.pdf (316.1 kB)
Die angefügte Wegleitung wird den Eltern zum Eintritt ihres Kindes in die 1. Klasse abgegeben.
| Übertritt in die 1. Klasse - Elterninformation | Nach oben |
Vor dem Eintritt in die 1. Klasse wird den Eltern an einem Informationsabend die neue Stufe vorgestellt. Die Eltern erhalten jeweils eine schriftliche Einladung. Die Teilnahme wird beiden Elternteilen empfohlen.
Dokument: RL110517_Einl_Infoabend_1KlassElt.pdf (75.9 kB)
| Übertritt in die 4. Klasse - Elterninformation | Nach oben |
Vor dem Übertritt in die 4. Klasse wird den Eltern an einem Informationsabend die neue Stufe vorgestellt. Die Eltern erhalten jeweils eine schriftliche Einladung. Die Teilnahme wird beiden Elternteilen empfohlen.
Dokument: OS110517_Einl_Infoabend_4Klasse.pdf (82.1 kB)
Nicht immer ohne Anspannung für Schüleinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrkräfte, ist die Zeit des Übertritts in die Oberstufe. Die Mittelstufenlehrpersonen sind sorgfältig bemüht, zusammen mit den Kindern und den Eltern diejenige Stufe der Sekundarschule zu finden, in welcher die Kinder ihrer Auffassungsgabe und dem Lerntempo gemäss am besten gefördert werden können. Das Oberstufenschulhaus befindet sich in Nänikon, nahe des Bahnhofs. An einem Orientierungsabend der Oberstufe im Verlauf der 6. Klasse werden die Anforderungen in den verschiedenen Stufen der Sekundarschule (A / B / C) genauer vorgestellt.
Dokument: OS111031_PP_Infoabend1_UebertrittOS.ppt.pdf (1648.7 kB)
Die Benotung legt das Zeugnisreglement fest. Die Notengebung basiert auf der ganzheitlichen Beurteilung der Schülerinnen und Schüler während der halbjährlichen Zeugnisperiode. Jede Note im Zeugnis stützt sich dabei auf eine umfassende Beurteilung. Diesen Beurteilungen liegen Beobachtungen und Beschreibungen aus dem Unterricht, Prüfungsergebnisse, Lehrgespräche und Standortbestimmungen zu Grunde.
| Zuteilung zu Klassen / Klassenbildung | Nach oben |
Jedes Kind, das bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet, kann auf Beginn des nächsten Schuljahres für den Kindergarten angemeldet werden. Die Eltern dieser Kinder erhalten die Anmeldeunterlagen von der Schule zugeschickt. Jedes Kind, das bis zum 30. April eines Jahres das sechste Altersjahr vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Wenn das Kind bereits den Kindergarten in Greifensee besucht, ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Um möglichst ausgeglichene Klassen zu erhalten, werden bei der Zuteilung die folgenden Kriterien berücksichtigt: * ausgeglichene Klassengrössen und Verteilung der Geschlechter * ausgewogene Verteilung wegen schulpsychologischen, medizinischen, sozialen oder fürsorgerischen Aspekten * Gruppenzuteilung (1.Klasse: frühe oder späte Gruppe) wie Geschwister oder wegen beruflichen Gründen der Eltern * Wohngebiet (Kindergarten) * Anzahl der Kinder * Geschlecht * soziale, körperliche und kognitive Reife (falls bekannt) * Herkunft, Sprache * Gruppenzuteilung * Wohngebiet
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